Freiwilliger Einkauf
Unter freiwilligem Einkauf versteht man die Möglichkeit, dank zusätzlicher Einzahlungen auf freiwilliger Basis noch mehr in die eigene Vorsorge zu investieren und damit seine zukünftige Leistungen zu verbessern. Daneben können diese freiwilligen Einkäufe im Rahmen der Steuerdeklaration vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden, was zu erheblichen Einsparungen führen kann.
Wenn Sie sich für einen Einkauf in die Pensionskasse entschliessen, bitten wir Sie, die Überweisung spätestens bis Mitte Dezember vorzunehmen. Ihr Ansprechpartner bei der Geschäftsstelle der PGG sendet Ihnen auf Anfrage gerne eine Offerte mit dem benötigten Formular zu. Falls Sie die Höhe des möglichen Einkaufs kennen, können Sie die Überweisung vornehmen und das Einkaufsformular ausdrucken. Geleistete Zahlungen können erst nach Erhalt des ausgefüllten und unterzeichneten Formulars akzeptiert werden. Die Zahlungsinstruktionen finden Sie auf dem Einzahlungsschein.
Bitte beachten Sie auch die Voraussetzungen und allfälligen Restriktionen auf der Rückseite des Einkaufsformulars.