Lebenspartner (Konkubinat)
Eine Konkubinats-Lebenspartnerschaft kann schriftlich auf dem Formular der PGG mitgeteilt werden. Die Meldung muss zu Lebzeiten beider Partner bei der Pensionskasse eingereicht werden. Der überlebende Lebenspartner hat Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, wenn er beim Tod des Lebenspartners bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
(Hinweis: Lebenspartner mit dem Zivilstand "eingetragene Partnerschaft" sind den Ehepartnern von Gesetzes wegen gleichgestellt)