Hypotheken
Die Personalvorsorge Gate Gourmet gewährt an Destinatäre und an Dritte Festhypotheken auf ganzjährig bewohnten Wohnhäusern und Eigentumswohnungen für Eigengebrauch in der Schweiz, grundsätzlich im 1. Rang.
Richtlinien
-
Festhypotheken (83 KB)
Wohneigentumsförderung (WEF) und Verpfändung
Versicherte, welche keine Rente beziehen, haben grundsätzlich die Möglichkeit, mit einem bestimmten Teil ihrer Vorsorgegelder ganzjährig selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren oder eine zusätzliche Sicherheit zu gewähren (Verpfändung). Diesbezüglich existieren bestimmte Vorgaben, welche eingehalten sein müssen.
Für die Wohneigentumsförderung existieren demnach zwei Formen:
1. Der Vorbezug empfiehlt sich, wenn man einen Teil des Kaufpreises bzw. der Schuld bezahlen will (Finanzierung),
2. Die Verpfändung wählt man mit dem Ziel, dem Gläubiger (Geldgeber) eine zusätzliche Sicherheit zu bieten.
Formular und weiterführende Informationen
-
Vorbezug für Wohneigentum (107 KB)